Verjährungsfrist des Anspruchs auf Kautionrückzahlung
vom 4.10.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Meine Bekannte hatte ihre Wohnung in Frankfurt/Main zum 31.12.2003 gekündigt und ist nach Berlin gezogen. Da der Vermieter gewechselt hatte, bekam sie Probleme mit der Rückzahöung der Kaution. Bis wann kann sie diese zurück fordern und eventuell auch klagen?