Teilungserklärung / Sondernutzungsrecht / Garten
vom 29.4.2024
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe zwei Fragen zu Thema Teilungserklärung / Sondernutzungsrecht / Garten: 1. ... Und jetzt die erste Frage: ist dieser Zaun eine bauliche Änderung oder ein Verstoß gegen der Teilungserklärung? ... Und jetzt die zweite Frage: Ist der Gartenumbau eine „bauliche Änderung" und muss in der Eigentümerversammlung beantragt werden?