Nachbar nimmt keine Rücksicht auf andere Mitmieter - Vermieter handelt nicht
Laut Mietvertrag ist jeder im Haus dazu verpflichtet seinen Teil der Hausordnung (kleine Hausordnung im wöchentlichen Wechsel, große Hausordnung alle sechs Wochen) zu verrichten, aber dies interessiert den neuen Mieter nicht im geringsten. ... Bei Abschluss des Mietvertrags muss jeder Mieter eine zusätzliche Unterschrift unter der Hausordnung setzen, dass er darauf hingewiesen wurde, die Hausordnung einzuhalten und zu verrichten. ... Ich habe nach eigener Recherche im Internet herausgefunden, dass man eigentlich dem neuen Mieter fristlos kündigen könnte, da dieser vehement den Hausfrieden (Lärm, Schmutz, Passivrauch im Hausflur) stört (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§§ 543</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">569 Abs. 2 BGB</a>).