Wiederherstellungspflicht bei übernommenen Einbauten
vom 20.3.2005
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Es hat sich nunmehr ein Nachmieter gefunden, der die Wohnung zum 01.04.05 übernimmt. Mein Nachmieter hat den Mietvertrag bereits unterschrieben. ... Ich habe meinen Vermieter gefragt, ob er bereit wäre, mir einen Ablösebetrag für die „Einrichtungsgegenstände“ zu zahlen.