Sehr geehrter Ratsuchender,
ich darf Sie zunächst bitten, eine konkrete Frage zu formulieren, auf die in der gebotenen Weise dann geantwortet werden kann.
Darüber hinaus müssten Sie mitteilen, welche Regelung im Mietvertrag getroffen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Muss ich die Decke fertigstellen? Im Mietvertrag wurde nichts geregelt.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn sich aus dem Mietvertrag selbst nichts ergibt, wären Sie auch nicht zur Fertigstellung der Decke verpflichtet.
Haben Sie allerdings mit dem Vermieter im Zuge der Kündigung eine Regelung dahingehend getroffen, dass Sie neben anderen Arbeiten in der Wohnung auch die Decke fertig zu stellen haben, ergäbe sich hieraus eine Ihnen obliegende Verpflichtung die Arbeiten an der Decke auch zu beenden.
Die von Ihnen mitgeteilten Vergünstigungen sprechen für diese Alternative.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de