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Auszug und Decke nicht fertig

| 23. Oktober 2007 21:28 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


22:55

Hallo. Wir ziehen am Samstag aus und haben die Flurdecke nicht fertig abgehangen. Wir haben keine Kaution zahlen müssen und haben Ordentlich gekündigt. Wir haben eine Mietvergünstigung bekommen von 3 halben Monatsmieten, da wir die gesamte Wohnung saniert haben. Wir haben neue Steckdosen Einbauen lassen, neue Kabel verlegen lassen, die Wohnung an Kabelfernsehen angeschlossen und die Wände komplett neu Tapeziert und einheitlich leicht grau gestrichen. Wir müssen beim Auszug nicht Streichen! Wir haben 1 Jahr und 2 Monate in der Wohnung gewohnt. Lediglich die Flurdecke ist nicht komplett fertiggestellt, da ich an Hodenkrebs erkrankt bin und die Körperliche belastung nicht standhalten kann. Für eine Firma ist kein Geld mehr da. Material ist vorhanden. Desweiteren ist unser Vermieter zweimal ohne unser wissen in die Wohnung gegangen zwecks Nachmieter Bewerbungen. Wir haben Ihn Schriftlich aufgefordert dies zu Unterlassen und dies hat er dank eines Schloßwechsels auch eingehalten. Auf eine Anzeige haben wir bisher verzichtet.

23. Oktober 2007 | 22:25

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich darf Sie zunächst bitten, eine konkrete Frage zu formulieren, auf die in der gebotenen Weise dann geantwortet werden kann.

Darüber hinaus müssten Sie mitteilen, welche Regelung im Mietvertrag getroffen worden sind.



Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 23. Oktober 2007 | 22:46

Muss ich die Decke fertigstellen? Im Mietvertrag wurde nichts geregelt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Oktober 2007 | 22:55

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Wenn sich aus dem Mietvertrag selbst nichts ergibt, wären Sie auch nicht zur Fertigstellung der Decke verpflichtet.

Haben Sie allerdings mit dem Vermieter im Zuge der Kündigung eine Regelung dahingehend getroffen, dass Sie neben anderen Arbeiten in der Wohnung auch die Decke fertig zu stellen haben, ergäbe sich hieraus eine Ihnen obliegende Verpflichtung die Arbeiten an der Decke auch zu beenden.
Die von Ihnen mitgeteilten Vergünstigungen sprechen für diese Alternative.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de

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