Kündigung des Mietvertrages nach 20 Jahren innerhalb von 6 Mon. wg Abriß ?
Sehr geehrte Damen und Herren RA , wir bewohnen seit über 20 Jahren eine Wohnung in einem alten Mietshaus. Daß das Haus einen deutlichen Renovieringsstau aufweist war klar, dafür war die Miete deutlich unter dem ortsüblichen Niveau. (wir zahlen ca 2/3 der ortsüblichen Mietefür ähnliche Objekte).