hallo, bin selbständig,habe 3 bäckereien und folgendes problem. habe eine filiale in einem plus markt mit einem gültigen mietvertrag bis 31.01.2010. anfang april diesen jahres habe ich informationen erhalten, wonach der plus markt in einen netto markt umgebaut werden soll.dafür sei die schließung des gesamten marktes vom 09.05 bis einschließlich 18.05.2010 notwendig .weder der netto markt noch der vermieter haben mich darüber in kenntniss gesetzt.daraufhin haben wir den vermieter telefonisch kontaktiert,Die schwester des vermieters ( die als sekretärin des vermieters fungiert) hat uns weder einen Ratschlag noch eine lösung des problems geben können oder wollen;sie müsse sich vorher mit ihrem bruder darüber unterhalten war ihre kurze antwort.als wir nach einer woche noch keine nachricht von seiten des vermieters hörten,riefen wir wieder an-ohne ergebniss.wir mußten also unsere verkaufsstelle für 10 tage schließen ,was natürlich auch gleichzeitig 10 tage unsatzeinbuße mit sich führt.ein schreiben meinerseits wegen mietkürzung und umsatzentschädigung wurde abgelehnt mit der begründung ich hätte im Vorfeld den vermieter informieren müssen(was ich ja auch 2mal telefonisch gemacht habe)der vermieter hat seinen anwalt eingeschaltet.daraufhin habe ich 2 mietzahlungen einbehalten . frage 1 habe ich anrecht auf mietminderung-umsatzforderung frage 2wie stehen meinen chancen wenn es zu einem prozess kommt frage 3muß ich mir jetzt einen anwalt holen frage 4nach der wiedereröffnung des marktes wurde im markt backwaren eines großbäckers zu spottpreisen angeboten,was natürlich zu starken umsatzeinbußen im meiner verkaufsstelle führt.der markt vor der eröffnung hatte keinen backwaren ,sonst hätte ich ja auf keinen fall einen mietvertrag unterzeichnet mit freundlichen grüßen