Mietvertag von 1999 kündigen
vom 21.1.2008
25 €
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Ich habe am 1.6.1999 einen Mietvertrag unterschrieben, der sich jeweils um ein Jahr verlängert wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Beim Absatz der Kündigungsfrist ist foldender Satz aufeführt: Die Kündigungsfristen betrage gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 565 BGB: Gewerbliche Weitervermietung">§ 565 BGB</a> je nach der Dauer der tatsächlichen Überlassung der Mieträume: Bis u 5 Jahren: 3 Monate Von 5 bis 8 Jahren: 6 Monate Von 8 bis zu 10 Jahren: 9 Monate Bei mehr als 10 Jahren: 12 Monate Muß ich nun wirklich 9 Monate vorher kündigen? Oder gilt auch hier die 3 Monatsregelung, da doch durch ein Urteil vom Jahr 2003 die Erwähnung des Gesetzes zur Staffelung der Frist unwirksam ist