Wird das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung oder durch vorzeitige Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Vermieter beendet, so haftet der Mieter für Schaden, der dem Vermiter dadurch entsteht, daß die Räume nach der Rückgabe leerstehen oder billiger vermietet werden müssen, nd zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe. (...) 8. ... Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. 2. In einem solchen Fall ist der Vertrag viel mehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.