Eigenbedarfskündigung & geplante Umbaumaßnahmen
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nach mündlichen Aussagen des künftigen Eigentümers können wir "noch" in der Wohnung bleiben, wenn uns "der Lärm und Schmutz der Umbau- und Renovierungsarbeiten nicht störe". Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist zu erwarten, wobei wir prinzipiell von der 9-Monatsfrist ausgehen. Wir befürchten allerdings die Absicht des "Hinausekelns" durch die sofort nach dem Kauf geplanten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen mit dem Ziel der Abkürzung dieser Frist.