gemeinschaftlicher Mietvertrag, 1 Person zieht aus, Vermieter stellt sich quer
Nun möchte einer der Hauptmieter ausziehen, während der andere Hauptmieter alleiniger Mieter der Wohnung wird und zusammen mit der Untermieterin zu zweit in der Wohnung bleibt. Der Vermieter möchte allerdings den Mietvertrag nicht ändern bzw. keinen neuen Mietvertrag abschließen, sodass bei einer Kündigung alle drei Bewohner der Wohnung ausziehen müssten. ... Kann beispielsweise der verbleibende Mieter im gegenseitigen Einverständnis die Rechte und Pflichten vom ausziehenden Mieter übernehmen, ohne dass der eigentliche Vertrag gekündigt wird?