Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst: Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, Ihnen zu sagen, welche und wie Sie Schönheitsreparaturen durchzuführen haben. Eine entsprechende Pflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann aber erst ein Blick in den Vertrag klären.
Wenn
Sie nach dem Vertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet waren und
diese nicht sach- und fachgerecht durchgeführt haben und dadurch
die Wohnung an einen konkreten Nachmieter nicht zum 01.06. nachvermietet werden konnte, kann der Vermieter noch Nutzungsausfall für den Monat Juni verlangen.
Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, kann aber ohne nähere Kenntnis der Gesamtumstände und des Mietvertrages nicht gesagt werden.
Grundsätzlich steht dem aber nicht entgegen, daß Sie dem Vermieter eine Abnahme zwischen dem 17. und 20. Mai angeboten haben. Der Vermieter mußte darauf nicht eingehen.
Ich empfehle Ihnen, mit dem Mietvertrag einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um prüfen zu lassen, ob Sie überhaupt wirksam zur Renovierung verpflichtet sind.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Ich habe einen ganz normalen Mietvertag, welchen man im Schreibwarenhandel erweben kann, ohne zusätzlich vermerke.
Ich hab auch nur 16 Monate in dem Zimmer gewohnt. Zu welchen Reparaturen bin ich überhaupt verpflichtet? Ich habe das Zimmer weiß gestrichen, aber nicht zur Zufriedenheit des Vermieters.
Kann aber der Vermieter die Wohnungsübergabe den ganzen Juni herausziehen? Reparaturen hätten auch zum 15.06.05 durchgeführt werden können und somit wäre nur eine halbe Monatmiete fällig gewesen, da es ja auch schon einen Nachmieter gibt.
Wenn der Vermieter die Miete für Juni noch verlangt und ich sie auch zahle, wann muß ich ihm dann den Schlüssel übergeben und wie?
Vielen Dank
Einen "ganz normalen Mietvertrag" gibt es nicht. Es gibt soviele unterschiedliche Formularmietverträge, daß an dieser Stelle nun wirklich keine Feststellung getroffen werden kann, ob und inwieweit Sie renovieren mußten. Das kann erst ein Blick in den Vertrag ergeben.
Wenn der Nachmieter bereit ist, die Wohnung zum 15.6. anzumieten, wäre natürlich auch nur die halbe Monatsmiete fällig. Sie müssten dann dem Vermieter die Schlüssel auch erst zum 14.6. zurückgeben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann