Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen, gerechnet nach dem Zeitpunkt der Übergabe, der Fall: Küch Bad Dusche alle 3 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flur alle 5 Jahre (2) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schöheitsreparaturen aufgrundeines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbertriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40%, länger als drei Jahre 60%, länger als vier Jahre 80%. ... Besteht das Mietverhältnis länger als ein Jahr kann der Mieter auch die anteiligen Kosten der Reovierung gem. % 10 Ziff. 2 an den Vermieter zahlen. ... Bekomme ich eine Rechnung vom Vermieter, wenn ich nichts unternehme?