Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass Schon geringe Abweichungen Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Zunächst sollten Sie den Mietvertrag schauen. Ist dort geregelt dass der Garten eingezäunt vermietet wird, so hat der Vermieter sorge dafür zu tragen dass eine Einzäunung Errichtet wird.
Alleine aus der jahrelangen Übung entsteht noch kein Recht auf Einfriedung. Grundsätzlich ist der Vermieter auch berechtigt die einzelnen Gartenabschnitte unterschiedlich zu behandeln. Immerhin haben sie dem Vermieter auch gestattet die Einfriedung zu entfernen.
Steht im Mietvertrag keine Einzäunung, können Sie mit dem Vermieter vereinbaren das ein Zaun errichtet werden soll. Wenn der Vermieter zustimmt können Sie dies auf eigene Kosten vornehmen. Wenn der Vermieter nicht zustimmt haben sie keine Möglichkeit ihn zur Zustimmung bzw Vornahme zu zwingen.
Es tut mir leid Ihnen keine für Sie bessere Auskunft geben zu können Punkt
Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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