Wer trägt die Kosten der Mängelbeseitigung in einer Mietwohnung?
| 05.06.2013 08:48
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Zusammenfassung: Es geht um die Frage der Verpflichtung von Ausräumarbeiten bei Reparaturarbeiten.
Die Beantwortung der Frage soll unter Angabe von Gesetzesnormen und einschlägigen Kommentarfundstellen bzw. Gerichtsurteilen erfolgen!!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Wohnung befindet sich mittlerweile 17 Jahre altes Parkett, was dementsprechend aussieht. Die Versiegelung ist schadhaft und muß erneuert werden.
Durch das Urteil des AG Steinfurt aus dem Jahr 2006 wurde generell geurteilt, daß die mittlere Nutzungsdauer 12,5 Jahre beträgt, so daß danach ohne Zweifel abzuschleifen ist und neu zu versiegeln ist.
Fraglich ist nun folgendes:
Die Wohnung ist bewohnt und voll möbliert.
Um das Parkett abzuschleifen und versiegeln zu können im Rahmen der Mängelbeseitigung, ist es notwendig, daß die gesamte Wohnung durch ein Umzugsunternehmen ausgeräumt wird, die Möbel ebenfalls durch ein entsprechendes Unternehmen eingelagert werden und die Mieter in dieser Zeit zumindest in einer wohnortnahen Pension untergebracht werden. Gleichfalls ist nach Ende der Arbeiten durch das Umzugsunternehmen alles wieder einzuräumen. Ein Absaugen des Feinstaubs während der Arbeiten ist zusätzlich notwendig, da sich dieser sonst Wochen danach auf den Möbeln absetzt.
Ich konnte jedoch bisher nur Informationen dazu finden, daß selbstverständlich die Handwerkerkosten für die eigentliche Mängelbeseitigung (hier das Parkettabschleifen und -versiegeln) getragen werden müssen.
Im vorliegenden Fall ist die Mängelbeseitigung aber nur möglich, wenn die obigen zusätzlichen Handlungen vorgenommen werden.
Sind diese "Mängelbeseitigungs-Nebenkosten" auch durch den Vermieter zu tragen?
(Bitte mit Urteilen oder Kommentaren unterlegen!)
Gilt dies entsprechend, wenn die Mängelbeseitigung im Rahmen der Ersatzvornahme (nach Verzug des Vermieters) durchgeführt wird und entsprechend Aufwendungsersatz verlangt wird?
Vielen Dank für die Beantwortung der zwei Fragen.
E.Reinöhl
Einsatz editiert am 05.06.2013 08:52:30