Umdeuten einer falschen Kündigung
vom 12.3.2012
49 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Anwälte, muss ich einer Kündigung als Vermieter widersprechen und eine richtige Kündigung verlangen oder ist dies garnicht nötig, weil die Mieter diese "umdeuten" dürfen ? ... Die Kündigung lautet so, dass die Mieter nun zum 31.05 kündigen wollen und sie haben mir diese Kündigung im Feburar also am 24 Februar übergeben ! Mein Problem ist nun folgendes.: Ist diese Kündigung auch mit der falschen KD Frist wirksam oder müssen die Mieter nochmals korrekt kündigen indem wir die Kündigung für unwirksam erklären und die Mieter bitten nun im März erneut zu kündigen und zwar entweder zum nächstmögluchen Termin oder richtig ?