Einen schönen guten Tag, ich darf meiner Vermieterin einen Nachmieter vorschlagen und ich möchte ihr jemanden vorschlagen, der meine Möbel zu einem angemessenen Preis (kein Wucher) übernimmt. Ich habe bereits eine Ablösevereinbarung verfasst, jedoch würde ich gerne prüfen lassen, ob diese "wasserdicht" ist, sodass der Nachmieter auch wirklich nicht auskommt die Ablöse zu zahlen, sobald er den Mietvertrag unterschreibt. ... Studentin "Ablösevereinbarung für Einrichtungsgegenstände" Zwischen _________________________________ _________________________________ _________________________________ - folgend Verkäufer genannt - und _________________________________ _________________________________ _________________________________ - folgend Käufer genannt – wird folgende Ablösevereinbarung geschlossen: § 1Der Verkäufer ist derzeitiger Mieter in der xxxxxx, 81xxx München und verkauft folgende Einrichtungsgegenstände (Kaufgegenstände) an den Käufer: -Einbauküche i.H.v. 500 EUR -Küchentisch i.H.v. 100 EUR . . und so weiter . § 2Der Käufer verpflichtet sich den Gesamtpreis in Höhe von 1.920 EUR unmittelbar und unaufgefordert nach Unterzeichnen des Mietvertrages zu zahlen.