Wohnfläche bei Balkon: Mietvertrag, Hausgeldabrechnung, Teilungsplan, ...
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Dieser Mietvertrag wurde 2015 geschlossen, meinem Kenntnisstand nach gilt demnach die Wohnflächenverordnung, womit der Balkon nur zu 1/4 in die Wohnfläche eingerechnet werden kann und diese damit nur 62+(4*1/4)=63 m² beträgt. Nun zu meinen Fragen: 1.: Ich würde den Mietvertrag der aktuellen Mieter ja übernehmen, welcher offenbar falsch ist (zwar um <10%, aber de facto ist die Wohnflächenverordnung nicht angewandt). Sollte ich die aktuellen Mieter auf den Fehler hinweisen, den bestehenden Vertrag im Einvernehmen auflösen und einen neuen Mietvertrag mit diesen abschließen?