Ist unser Mietvertag nach dem neuen Mietgesetz rechtens?
vom 4.3.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Im Mietvertrag steht unter § 2 Mietzeit: (wortwörtlich:) 2) Vertrag von bestimmter Dauer Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.2004 und endet am 30.10.2007 ohne Kündigung. ... Jetzt stellt sich die Frage, da es sich scheinbar um einen Kettenmietvertrag handelt, welcher nach September 2001 geschlossen wurde und seitdem wohl so nicht mehr erlaubt ist, ob der ganze Punkt nichtig und somit die gesetzliche Kündigungsfrist für den Vertrag gilt oder ob nur der Zusatz der Verlängerung entfällt.