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Unvollständig ausgefüllter Mietvertrag

16. Dezember 2019 17:54 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Zusammenfassung

Ein auf Zeit geschlossener Mietvertrag kann nicht ordentlich gekündigt werden. Ohne besondere Gründe für eine außerordentliche Kündigung endet oder ist er zum Fristablauf kündbar.

Hallo!

Und zwar habe ich eine Frage zum Thema Mietvertrag.

Wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung und nun geht es an das Kündigen der alten Wohnung.

Wir haben unserem jetzigen Vermieter bescheidgegeben, dieser meinte jedoch, dass man sowieso über die Kündigungsfrist reden müssen etc da ein Zeitmietvertrag nicht einfach so gekündigt werden könne.

Allerdings sind wir uns zu 100% sicher, dass wir einen zeitlich unbefristeten Staffelmietvertrag vereinbart haben. (Es war ein Mietvertrag von Haus & Grund zum selbst ausfüllen, welcher mit uns zusammen ausgefüllt wurde.)
Jedoch ist uns schließlich heute aufgefallen, dass in unserer Abschrift weder der Beginn des Mietverhältnisses noch die Vertragsdauer ausgefüllt wurde - im Exemplar des Vermieters müsste es ausgefüllt sein.

Kann er uns somit einen Strich durch die Rechnung machen oder können wir aus diesem Grund etwas unternehmen falls er uns nicht aus dem Mietverhältnis austreten lassen sollte?

Vielen Dank schon einmal!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn der Vertrag eine feste Vertragsdauer hat, kann er in der Tat nicht ordentlich gekündigt werden. Dies kann ich hier ihne Abschrift des Vertrages so nicht beurteilen. Daher sollten Sie eine Abschrift beim Vermieter antworten, um abschließend Klarheit zu gewinnen. Natürlich können Sie sich dann wieder melden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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