Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Vertrag eine feste Vertragsdauer hat, kann er in der Tat nicht ordentlich gekündigt werden. Dies kann ich hier ihne Abschrift des Vertrages so nicht beurteilen. Daher sollten Sie eine Abschrift beim Vermieter antworten, um abschließend Klarheit zu gewinnen. Natürlich können Sie sich dann wieder melden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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