Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Anwaltskosten lassen sich nur ungefähr schätzen. Es kommt unter anderem darauf an, ob die Mieter die, unter Vorbehalt gezahlte bzw. noch zu zahlende, Miete für Februar, März und je nachdem, wann die Kündigung Ihnen zugegangen ist eventuell auch April vollständig zurück haben wollen, oder nur mindern wollen. Geht man vom schlechtesten Fall aus, dass die Mieter 3 Monatsmieten zurück haben wollen, dann ergibt dies einen Streitwert von 930 Euro * 3 = 2.790 Euro.
Ihr Interesse dürfte darin liegen, die Kosten des Malers ersetzt zu bekommen. Dessen Kosten können nur ungefähr geschätzt werden. Geht man davon aus, dass ein Maler ca. 1.000 Euro kostet, kommt man auf einen Streitwert von zwischen 3.000 und 4.000 Euro.
Sie müssen rechnen einen Anwalt für sich, einen Anwalt für den Mieter + die Gerichtskosten. Dies macht zusammen ca. 1.300 Euro.
Wenn der Mieter die Mieten nicht vollständig zurück haben will, sondern nur mindern will auch weniger.
Der Verlierer muss alles zahlen.
Sie müssten sich einen Kostenvoranschlag des Malers holen und den Mieter auf Zahlung der Malerkosten verklagen. Der Mieter würde beantragen, die Klage abzuweisen und Widerklagend die unter Vorbehalt gezahlte Miete ganz oder Teilweise zurück zu zahlen. Sie würden beantragen, die Widerklage abzuweisen.
Das Gericht würde einen Sachverständigen beauftragen, der feststellt, ob ein baulicher Mangel für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Ein solches Gutachten kann weit über tausend Euro kosten. Diese kommen zu den ca. 1.300 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten zu.
Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Schimmel durch einen Baumangel verursacht wurde, haben Sie den Prozess verloren.
Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass kein Baumangel vorliegt, muss der Mieter beweisen, dass er richtig gelüftet und geheizt hat.
Gelingt dies dem Mieter haben Sie verloren.
Gelingt dem Mieter dieser Beweis nicht, haben Sie gewonnen. Der Verlierer zahlt alles.
Eine Fristüberschreitung hat normalerweise die Funktion, Sie in Verzug zu setzen, damit der Mieter den Mangel auf Ihre Kosten beseitigen kann. Nachdem das Mietverhältnis bereits gekündigt wurde, dürfte dies ins Leere laufen. Ich tippe hier auf einen Textbaustein, der automatisch in die Schreiben rein kopiert wird.
Auf das Schimmelproblem müssten Sie nicht ungefragt hinweisen. Wenn der Mieter nachfragt, dürfen Sie jedoch nicht lügen.
Angesichts des hohen Kostenrisikos, der Tatsache, dass von der Bauherrin nichts zu holen ist und Ansprüche aus Sachmängelgewährleistung gegen die Baufirmen verjährt wären, ist es ratsam, sich mit dem Mieter zu vergleichen und die Klärung über ein Gerichtsverfahren mit Sachverständigen erst durchzuführen, wenn das Problem beim nächsten Mieter wieder auftritt und die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gibt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen