Hallo, hatte Eigenbedarfskündigung am 26.12.2011 geschrieben. Nur enthält diese einen falsche Kündigungsfrist (9 Monate zum 01.09.2012). Ist sie unwirksam?
Wäre es möglich, Sie um Ihren Rat zu bitten, um meine Rechte bei der Übernahme einer Mietwohnung (Eigenbedarf) zu verstehen, die meine ehemalige Frau und ich 2019 gekauft haben. Insbesondere bin ich daran interessiert, die Regelung des Eigenbedarfs zu verstehen und wie eine laufende Hypothekenzahlung hier eine Rolle spielen könnte. Meine Frau und ich haben uns im Jahr 2021 getrennt.
Habe vor 10 Monaten die gemeinsame Wohnung und meinen Mann verlassen. Vor 4 Monaten bat ich um Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag, was auch anstandlos passierte.( Ohne neue Kautionsregelung ) Ich zahlte bei Einzug 2060,-€ Kaution von meinem Konto an die Vermieterin. Mein Mann ist mittlerweile zahlungsunfähig und die Miete schuldig.
Nun haben meine Mieter der Kündigung widersprochen mit der Begründung: Sie wären alt und krank (78 und 75 Jahre) und legten auch ein Attest bei (beide leiden unter gravierenden internistischen Erkrankungen, die kontinuierlich ärztliche Betreuung erforderlich machen.
am 31.03.06 habe ich meine wohnung zum 31.08.06 gekündigt.die wohnung wurde anstandlos übernommen.es wurden bis heute keine vorderungen gestellt.da der nachmieter früher in die wohnung einziehen wollte,habe ich die kündigung mit einverständnis des vermieters zum 15.08.06 geändert.im september ist mein vermieter in insolvenz gegangen.der bearbeitende anwalt des vermieters kann mir leider nicht in der sache kaution weiter helfen,da die insolvenz nach meinen auszug gemeldet wurde.ich soll meinen vermieter persönlich anschreiben.dies habe ich schon am 18.11.06 schriftlich getan.leider meldet sich der vermieter weder schriftlich noch mündlich nicht.ich habe vor ihn noch einmal(im februar wg.6 monate frist)anzuschreiben.MEINE FRAGE NUN.....wie bekomme ich meine kaution über 738.57 euro zurück wenn der vermieter nicht reagiert?
Da die Kündigung wirksam ist, hat der Vermieter auch bereits einen Mietvertrag mit dem Nachmieter geschlossen, der zum 01.04.2024 die Wohnung beziehen will. Meine Frage ist dahingehend, dass mir zwar bewusst ist, dass der Vermieter mit Ablauf der Frist auf eine Übergabe der Wohnung.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 3 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden."
Ich habe die Wohnung jetzt zum 31.10. gekündigt (sie hat die Kündigung auch unterschrieben). ... Sie hat mittlerweile über 2000€ Schulden bei mir und jegliche Versuche dies zu klären oder Fristen die ich ihr setze ignoriert oder nicht eingehalten werden.
Da ich zwei hintereinanderfolgende Monate ausgelassen hatte, und sämtliche Zahlungstermine nicht geklappt haben, weil mein Chef mich dauernd vertröstet hat, hatte ich die fristlose Kündigung bekommen. Nun konnte ich auch diese Frist nicht einhalten, da ich keine neue Wohnung finden konnte.
Alle Mängel haben wir sofort per Übergabeeinschreiben gerügt und wegen Hundescheiße und Mäusen vorher (erfolglos) angemessene Fristen zur Mängelabstellung genannt. ... Ich überweise am 26.06. alles, am 27.06. sendet der Verwalter die fristlose Kündigung ab. ... Ist die Kündigung der Vermieter wirksam (bezgl.
Im Laufe der Frist zum Widerspruch ist die Frau oben ausgezogen und die Mieter haben nachfolgend in Ihrem Widerspruch angegeben, dass wir die Wohnung oben beziehen könnten.
Hallo,dieser Sachverhalt beschäftigt mich sehr: Paar A möchte umziehen und sie haben sich Objekte schon lange Zeit angeschaut. Vor ca. 4 Wochen haben sie sich ein Objekt angeschaut und auch ein Kauf kam in Frage. Sie wurden sich jedoch über einen Kaufpreis nicht einig.
Guten Abend, folgendes Problem, wir haben am 02. Dezember 2006 unsere Wohnung bei Hamburg direkt und mündlich bei unserem Vermieter gekündigt, da mein Mann in der Schweiz arbeitet und wir zum 15.12.2006 nach Baden Württemberg umgezogen sind. Am 28.12.2006 fand die Wohnungs- und Schlüsselübergabe mit sämtlichen Schlüsseln statt.Der Vermieter wollte zu diesem Zeitpunkt bereits 3 MM im Voraus von uns haben.
Müssen wir dem Vermieter nun in Kenntnis setzen, dass es keine Renovierung unsererseits geben wird, oder müssen wir die Renovierung nun doch ausführen, da wir dem Vermieter dies mit der Kündigung mitgeteilt haben?
Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder fristlosen Kündigung bleibt unberührt. 3. ... Muss der Vermeiter meine Anwaltskosten tragen, wenn er sich trotz Aufforderung mit Frist weigert?
Seit sechs Monaten habe ich ein möbliertes Appartement an einen Herrn vermietet, der einen gerichtlich bestellten Vormund hat. Die Miete wurde bis einschl. Februar 2017 von einer Staatlichen Einrichtung für ihn bezahlt.