Rücktritt Mietvertrag vor Einzug - noch kein Mietvertrag unterschrieben
vom 30.4.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Bei einem Treffen in den nächsten Wochen soll die Schlüsselübergabe, die Zahlung der Kaution und die Unterzeichnung des Vertrages erfolgen. ... Aus diesem Grunde hätten wir gerne Antworten auf folgende Fragen: - Ist die mündliche Vereinbarung bereits als Mietvertrag zu werten, oder Bedarf es der Schriftform. - Welche Konsequenzen hätte es wenn wir vom Vertrag zurücktreten wollen würden (Mieter hatte bereits vor unserer Zusage seine jetzige Whg. gekündigt da er da nicht mehr wohnen wollte.) - Mit welcher Schadensersatzforderung müßten wir ggfs. rechnen. - Könnten wir die Wohnung neu vermieten bevor ggfs. die rechtliche Klärung erfolgt ist?