Rechte als Mieter bei Zwangsversteigerung und Sonderkündigung
vom 12.3.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Hallo! Eine vermietete Wohnung wird zwangsversteigert, nachdem der alte Eigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft säumig wurde und eine Mietzpfändung erwirkt wurde. Der neue Eigentümer möchte von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und kündigt dem Mieter fristgerecht zu 3 Monaten.