Folgevermietung / Nachmieter - Zugang zur Wohnung
vom 14.4.2008
80 €
Historischer Preis
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Dem Vermieter und seinen Beauftragten steht die Besichtigung der Mieträume von 8 bis 18 Uhr zur Prüfung ihres Zustandes frei, sofern er dem Mieter die Besichtigung in der Regel mindestens 24 Stunden vorher angekündigt hat. ... Der Mieter hat die Besichtigung der Mieträume im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses oder bei beabsichtigtem Verkauf des rundstücks oder der Wohnung in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zu gestatten." ... Meine Frage: Kann ich mich unter diesen Umständen weigern, den Besuch von möglichen Interessenten zur Nachmiete zu gestatten.