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Nachmietervereinbahrung

| 8. Mai 2008 22:32 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollen mit unserem Nachmieter eine verbindliche Nachmietervereinbahrung für unsere Mietwohnung abschließen. Da wir uns die Renovierungsarbeiten (Streichen, Verspachteln von Borlöchern, Teppichreinigung) sparen wollen.Ich bitte um Ausformulierung einer rechtlich verbindlichen Vereinbahrung. In der Vereinbahrung soll follgendes enthalten sein: Der Nachmieter erklärt sich bereit die Wohnung wie gesehen (mit kleinen optischen Mängeln: normale Gebrauchsspuren nach 5 Jahren) zu übernehmen. Dafür darf der Nachmieter einen Monat mietfrei in der Wohnung leben.

Ich Danke Ihnen für Ihre Bemühungen!

Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben. Bitte bedenken Sie, dass an diesr Stelle keine völlig verbindliche Formulierung vorgegeben werden kann, dies ist ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts und insbesondere der mietvertraglichen Bestimmungen nicht möglich.

Ich schlage folgendes Muster vor:

Vereinbarung

zwischen

1.........im folgenden Mieter
und
2.........im folgenden Nachmieter

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1. Der Nachmieter wird ab dem .... Mieter der Wohnung.....
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter gemäß §.. des Mietvertrages vom... verpflichtet Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Diese umfassen nach § .. des MV das Streichen der Wände usw.......
Der Nachmieter übernimmt die Wohnung vom Mieter wie gesehen und stellt den Mieter unwiderruflich gegenüber dem Vermieter von der Verpflichtung zur Vornahme sämtlicher Schönheitsreparaturen frei. Der Nachmieter stellt den Mieter auch gegenüber eventuellen Ansprüchen des Vermieters auf Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache frei.

Der Nachmieter hat die Wohnung am... besichtigt und hat daher Kenntnis vom Zustand. Die Wohnung weißt Spuren vertragsgemäßen Gebrauchs auf. Darüber hinaus sind dem Nachmieter folgende Mängel bekannt.................
Ansprüche des Nachmieters wegen versteckter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

2. Als Gegenleistung für die Freistellung des Mieters von Schönheitsreparaturen gestattet der Mieter dem Nachmieter die Wohnung bereits ab dem............ zu nutzen. In dem Monat.... übernimmt der Mieter die Mietzinszahlung an den Vermieter und stellt den Nachmieter insoweit von Ansprüchen des Vermieters frei.

3. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Unterschriften

Ich hoffe, ich habe alle wesentlichen Punkte erfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt



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Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie haben uns wirklich weitergeholfen.
Liebe Grüße aus Potsdam.

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