Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben. Bitte bedenken Sie, dass an diesr Stelle keine völlig verbindliche Formulierung vorgegeben werden kann, dies ist ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts und insbesondere der mietvertraglichen Bestimmungen nicht möglich.
Ich schlage folgendes Muster vor:
Vereinbarung
zwischen
1.........im folgenden Mieter
und
2.........im folgenden Nachmieter
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Der Nachmieter wird ab dem .... Mieter der Wohnung.....
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter gemäß §.. des Mietvertrages vom... verpflichtet Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Diese umfassen nach § .. des MV das Streichen der Wände usw.......
Der Nachmieter übernimmt die Wohnung vom Mieter wie gesehen und stellt den Mieter unwiderruflich gegenüber dem Vermieter von der Verpflichtung zur Vornahme sämtlicher Schönheitsreparaturen frei. Der Nachmieter stellt den Mieter auch gegenüber eventuellen Ansprüchen des Vermieters auf Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache frei.
Der Nachmieter hat die Wohnung am... besichtigt und hat daher Kenntnis vom Zustand. Die Wohnung weißt Spuren vertragsgemäßen Gebrauchs auf. Darüber hinaus sind dem Nachmieter folgende Mängel bekannt.................
Ansprüche des Nachmieters wegen versteckter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
2. Als Gegenleistung für die Freistellung des Mieters von Schönheitsreparaturen gestattet der Mieter dem Nachmieter die Wohnung bereits ab dem............ zu nutzen. In dem Monat.... übernimmt der Mieter die Mietzinszahlung an den Vermieter und stellt den Nachmieter insoweit von Ansprüchen des Vermieters frei.
3. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Unterschriften
Ich hoffe, ich habe alle wesentlichen Punkte erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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