Unzumutbares Mietverhältnis
vom 3.10.2023
für 33 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Ich bin mit meinem Haus (EG, OG, DG, Gesamtfläche: 200 qm) vor 2 jahren ein Mietverhältnis eingegangen, das ich wegen Unzumutbarkeit so rasch wie möglich beenden möchte. Lässt sich das ohne langwierige Abmahnungsprozedur bewerkstelligen bzw. ist das ein Fall für den Mietrechtler oder für den Strafrechtler? Der Fall: 1.