Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ja eine Fristverlängerung zur Entscheidung über den Beitritt kann beantragt werden.
2. und 3 Ein Streitbeitritt ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Beitretende eigenen Vortrag halten kann, der über das Vorbringen der Parteien hinausgeht und den Ausgang des Verfahrens zu seinen Gunsten beeinflussen kann. Da es um das angebliche Fehlverhalten der Streiverkündeten geht, ist es hier sinnvoll, dass sie alles Entlastende vorbringt. Sie kann am besten darlegen, dass sie unter der Woche oder insbesondere in dem behaupteten Zeitraum gar nicht gekocht hat. Eventuell kann sie den Geruch auch anderen Mietern zuordnen.
4. Wenn man keinen Beweis für seine Aussage hat, kann man eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies sollte sich dann auf bestimmte Tage beziehen, (ich versichere, dass ich an folgenden Tagen nicht die Küche benutzt habe..."). Bei einer falschen Versicherung macht man sich Strafbar.
Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob er von den Zeugen einen Eid verlangt, dies ist aber äußerst selten. Mit anderen Worten, man kann es verlangen, aber es wird nichts bringen... Man sollte versuchen, andere Zeugen zu gewinnen.
5. Eine Verleumdungsklage bringt für dieses Verfahren nichts. Es geht jetzt um die Beweisaufnahme in diesem Verfahren. Bei einem Beitritt sollte die Streitverkündete sich auch darauf konzentrieren.
Abgesehen davon würde es in dem Verfahren der Verleumdungsklage um genau den gleichen Sachverhalt gehen, nur das die Beweislast umgedreht wäre. Sie müssten also beweisen, dass die Nachbarin vorsätzlich falsche Tatsachen behaupten würde. Diesen Vorsatz zu beweisen, wird schwierig.
6. Nein. Selbst wenn am Ende des Prozesses zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass Ihre Freundin den Geruch verursacht hat, hat sie damit nicht eine so schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, dass es zu einer fristlosen Kündigung kommen kann. Sie müsste auf jeden Fall zunächst abgemahnt werden. Doch auch das finde ich schon grenzwertig, da sie ja nur ihre Küche benutzt. Meiner Ansicht nach liegt es am Vermieter, sich darum zu kümmern, dass die Gerüche besser abgeleitet werden. Eine Kündigung wegen Kochens kommt jedenfalls nicht in Betracht.
Fazit:
Ich empfehle Ihrer Freundin, dem Streit auf Seiten des Vermieters beizutreten und sich den Vorwürfen zu stellen.
Damit nutzt sie die bisherige Verteidigung des Vermieters und kann einen späteren Prozess gegen sich (in dem sie alleine wäre) verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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