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2.072 Ergebnisse für vermieter fenster

Renovierungspflicht bei Auszug - Starrer Fristplan
vom 25.2.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
. § 16 (Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume) (...) 4.a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fussböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Aussentüren von innen) in den Mieträumen in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. ... Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten Frist - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muß er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind.
Beendigung Mietverhältnis - Renovierung?
vom 23.7.2016 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Alu-Fenster und / oder der Anstrich der Holzfenster d) Der Anstrich der Holzzargen - und Türen und / oder die Reinigung e) Das Tapezieren der Mieträume f) Das Reinigen und / oder Reparatur der Parkettflächen 3. ... Fristen- zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des MV- durchgeführt wurden, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert werden würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des MV noch nicht vollendet sind.
Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietvertrag
vom 14.5.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Mieter trägt außerdem die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen sowie den Fenster- und Türverschlüssen. ... Kosten lässt der Vermieter durch Kostenvoranschlag einer Fachfirma ermitteln.
Auszug aus der Wohnung, Übernahme Schönheitsreperaturen
vom 31.10.2013 30 € Historischer Preis
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Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von innen. ... Kommt der Mieter nach fruchtloser Mahnung des Vermieters seiner Verpflichtung zur Durchführung nicht nach,so kann der Vermieter die zur Ausführung der Arbeiten notwendige kosten vom Mieter verlangen.
Schlagzeug im Doppelhaus
vom 12.7.2010 45 € Historischer Preis
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Sind alle Fenster und Türen zu (was sie im Falle des Übens bei uns IMMER sind) ist das ganze nicht lauter als Hundegebell. ... PS: Unser Vermieter ist übrigens ausdrücklich mit dem Schlagzeugspielen meines Sohnes einverstanden.
Malerarbeiten etc. bei Auszug
vom 23.11.2006 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Nach Begehung der Wohnung stellt der Vermieter folgende Forderungen: In der Küche, in der die Tapete z.B. durch Abhängen von Einbauküchenschränken beschädigt wurde, ist diese komplett zu entfernen. ... Abweichend davon sind die Innenanstriche der Türen, Fenster, Heizkörper spätestens alle 4 Jahre durchzuführen. *) Ziffer 5 der Vertragsbestimmungen: Die Mieter haben während der Mietzeit die von ihnen vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung nach Maßgabe des Fristenplans, der Bestandteil dieses Vertrages ist, auszuführen.
Formularklausel: Vereinbarung starrer Renovierungsfristen
vom 20.11.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter verlangt von mir beim Auszug umfangreiche Renovierungsarbeiten (ca. 1500-2000 Euro), weil Renovierungsarbeiten während der Mietzeit vom 1.4.1992 bis heute von mir nicht durchgeführt wurden. ... Nach Ablauf dieser Verlängerung ist neu zu verhandeln (Kommentar: Dies erfolgte nicht, der Mietvertrag wurde sozusagen stillschweigende verlängert). §20 Folgene Arbeiten sind vom Benutzer auszuführen: a) Renovierung des Kochbereichs alle 3 Jahre b) Sonstige Räumlichkeiten alle Jahre (Kommentar: Diese Arbeiten habe nie ausgeführt, der Vermieter hat mich erst zum Zeitpunkt meiner -leider nur mündliche - vorgetragenen Kündigung darauf aufmerksam gemacht).
Endrenovierung im Mietvertrag
vom 3.10.2008 30 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände, sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. 5.
Probleme beim Einzug in die neue Wohnung
vom 12.7.2020 für 35 €
. • Über die Fensterrahmen wurde ebenso gestrichen • Unter jedem Fenster ist die Silikondichtungsfuge komplett durch geschimmelt. • In der Küche gab es bei den Vormietern einen Wasserschaden, welcher mit keinem Wort erwähnt wurde.
Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisesses
vom 11.2.2007 22 € Historischer Preis
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Schönheitsreparaturen 10.1 Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf seine Kosten. 10.2 Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren (ggf. einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. 10.3 Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet von Beginn den Mietverhältnisses an bzw. von der letzten nach Beginn des Mietverhältnisses fachgerechten Durchführung, in folgenden Zeitabständen fällig: Küchen, Bäder und Duschenalle 3 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toilettenalle 5 jahre Sonstige Nebenräumealle 7 Jahre 10.4 Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt für noch nicht (wieder) fällige Schönheitsreparaturen folgende Regelung: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit für Küchen, Bäder und Duschen länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33% der Kosten gemäß einem vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlag einer Fachfirma, liegen sie länger als 2 Jähre zurück 66%. ... Das gilt nicht für den Fall, dass der Vermieter Umbaumaßnahmen beabsichtigt, die durchgeführte Schönheitsreparaturen zerstören würden. ... Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
Muss ich ein Toilettenbecken mit Sprung ersetzen?
vom 20.6.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zur Beurteilung der Auszug aus meinen Mietvertrag 4.a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. ... Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf, spätestens aber alle 3 Jahre fachgerecht zu reinigen oder reinigen zu lassen. ... Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadensersatz.
Abgeltungsklausel bzw Quotenregel in Mietvertrag
vom 10.12.2007 30 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Nun verlangt der Vermieter 3/7 des lt. ... Falls Abgeltungsklausel nach Frage 1 und 2 gültig ist, kann der Vermieter trotz Nichtdurchführung der Arbeiten die Erstattung der auf die berechneten Kosten anfallende Umsatzsteuer verlangen?
Anhaltende sporadische Ruhestörung in WEG - Störer: Mieter - Gestörter: Eigentümer
vom 23.3.2021 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
im Hausflur stehend hört, vermeidbarer Küchenlärm (Topfklappern, Türenschlagen, unsinniges Abhämmern von Rührwerkzeugen auf Gefäßrändern o.ä.) andauerndes Möbelgeschiebe durch ständigen Umbau der Möbel bei Aufnahme von Gästen, Gequieke von Frauen, lautes Gelächter/Gejohle (teilweise wurde der Innenhof durch offene Fenster bis weit in die Nacht beschallt), Geklopfe/kleinere Tischlerarbeiten, vibrierendes Verschieben von Holztischen, harte Stöße, Klackern, Prellen von Gegenständen, die aufs Laminat fallen, manuelle Kaffeemühle in der Küche ohne dämmende Unterlage, lautes Öffnen und Schließen der Wohnungstür, quietschend (als Student ist man offenbar bereits damit überfordert, die mal zu ölen) zeitweilig diverse Musikinstrumente (Gitarre, zeitweise etwas Bongotrommel), die natürlich oberhalb der Zimmerlautstärke sind.
Formelle Vorgehensweise zur Ausübung Vermieterpfandrecht
vom 11.3.2009 40 € Historischer Preis
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Dez.Woche eine mangelhafte Bolkonsicherung gegenüber mir (ich bin nicht der Vermieter und habe keine Handlungsvollmacht) bemängelt und ich habe dies inzwischen behoben. ... Auch hier wurde der Mangel nicht an den vermieter rsp. meine Mutter herangetragen. ... Für mich ist dies ein Indiez für mutwillige Verschwendung und ich wollte hiermit nur dokumentieren, dass der tatsächlich überdimensionale Energieverbrauch nicht an den Fenstern liegt, denn diese Behauptung wird sicher bei der Nebenkostennachforderung mieterseitig erhoben.
Hausverkauf - Schimmelbefall, Feuchtigkeit
vom 11.10.2005 75 € Historischer Preis
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In den letzten Jahren haben wir viel investiert an dem Haus, neue Fenster, kpl. neuer Dachstuhl, neu eingedeckt, neue Böden etc. ... Zudem weiß ich von Nachbarn, dass er nie lüftet, die Fenster und Läden meist geschlossen sind.