Guten Tag, un dem §12 unseres Vertrages steht im Absatz eins folgendes: Das Mietverhältnis wird für unebstimmte Zeit abgeschlossen, Es ist von beiden Vertragspartner erstmals mit ordentlicher Frist nach 24 Monaten ab Mietvertragsbeginn kündbar ( vgl. §1 zum Mietbeginn). ... Ich teilte der Hausverwaltung nämlich folgendes mit: Ich habe keinerlei Schwierigkeiten 2 Jahre in einer Wohnung zu wohnen, tue mich mit verbindlichen Verträgen jedoch äußerst schwer, da man persönliche, familiäre Entwicklungen bzw. beruflich nicht immer Steuern kann. ... Diese Option stelle ich mir so vor, das wenn ich einen solventen Mieter 30% der Nettoeinnahmen übersteigt die Kaltmiete, anbiete ist der Vermieter nach 3 Vorstellungen der Vermieter dazu verpflichtet den Mietvertrag mit einer 3 Monatsfrist ab Bekanntgabe der Kündigung anzuerkennen.