Wohnung zu klein, Rückerstattung der Miete
vom 2.4.2007
30 €
Historischer Preis
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guten tag, meine gemietete wohnung hat ausweislich mietvertrag 62m2. tatsächlich und auch vom vermieter eingeräumt aber nur 52m2. nach entdeckung hatte ich den vermieter sofort informiert. die differenz ist also 16,13%. ich möchte die miete dementsprechend reduziert haben und die zuviel gezahlte miete (total 495,- euro) für die vergangenen 10 monate (seitdem wohne ich dort) rückvergütetet haben. nachdem der vermieter sich tel. weigerte, habe ich ihm am 02.03. einen brief geschrieben: die neue (geringere miete) festgestellt und mir vorbehalten, diese zu kürzen bis die zuviel gezahlte mieter abgegolten ist. mit frist 31.03.2007. am 31.03.07 erhielt ich ein schreiben seines anwaltes. in diesem war kein widerspruch, lediglich die bitte um geduld, da er mit seinem mandanten noch etwas klären müsse. ich habe am selben tag schriftlich widersprochen, da ja zum monatswechsel der mietzins fällig war. jetzt meine frage: ist das, was ich geschrieben und mir vorbehalten hatte jetzt rechtswirksam, da mir in der gesetzten frist kein widerspruch zugegangen ist?