Nebenkosten für Kellerraum, gewerbliche Vermietung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
wir sind gewerbliche Mieter eines Büros. ... Dazu wurde ein Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart. ... Wir meinen, dass wir die Nebenkosten nicht bezahlen müssen, da das Verhältnis von Miete zu Nebenkosten (2:1) schon mal grob unbillig ist und viele der Kosten (Heizung, Wasser, Müll, Abwasser) gar nicht anfallen können.