Problem 1 in meinem mietvertrag herausgegeben vom haus und grundbesitzerverein münchen steht vorgedruckt in §9 "instandhaltung der mieträume" unter absatz 3: der mieter ist verpflichtet die kosten der reparaturen der installationsgeräte für wasser, gas, heizen, ... zu tragen, soweit die kosten für die einzelne reparatur 125€ nicht übersteigt. in §17 "sonstige vereinbarungen" wo laut des vordruckes auch vereinbarungen zur zahlung von betriebskosten nach rechnungslegung getroffen werden können, wurde vom vermieter handschriftlich hinzugefügt: "der boiler ist regelmäßig zu entkalken". ohne der sache größere beachtung zu schenken habe ich den vertrag so vor 2,5 jahren unterschrieben. jetzt habe ich auf ende august 2007 gekündigt und der vermieter pocht auf die entkalkung. meine ersten vorsichtigen recherchen haben ergeben, dass diese klauseln möglicherweise gar nicht rechtens sind. folgende weiteren informationen sind evtl noch zu berücksichtigen: - laut informationen eines installateurs ist der boiler mind. 20 jahre alt und eher eine ersetzung notwendig - laut meiner kenntnis, wurde der boiler nicht in den 20 jahren regelmässig und fachmännisch entkalkt (der vermieter kümmert sich um rein gar nichts hier, das haus ist voller mängel) - laut installateur würde die entkalkung pauschal 150 euro kosten meine fragen wäre nun: - muss ich tatsächlich die kosten für die entkalkung zahlen und wenn ja bis zu welcher höhe? ... Um Konfrontation zu vermeiden und mitlerweile aufgrund Resignation habe ich noch keine Mietminderung in der sache geltend gemacht. Meine Fragen: - Da der Vermieter jetzt aber die Entkalkung des Boilers verlangt, möchte ich gerne wissen ob ich nachträglich für den Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte Juli Mietminderung geltend machen kann?