Kettenmietvertrag wg. Pflegebedürftigkeit vorzeitig kündbar?
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Mietvertrag würde eine Kündigung mit 3-Monatsfrist zum 31.5.2012 wirksam, was finanziell nicht geht. Ist die Krankheit ein wichtiger Grund, bzw. haben wir einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Auflösung des Mietvertrages aus diesem wichtigen Grund?