Untermieter nutzt eigenmächtig Balkon
vom 1.5.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Hallo, es geht um folgende Situation: In einer 4-Zimmer-Wohnung werden 2 Zimmer vom Hauptmieter (das bin ich)untervermietet (mit Genehmigung des Eigentümers). Es gibt in dieser Wohnung einen Balkon, der aber nur durch ein (Privat-)Zimmer des Hauptmieters erreichbar ist. ... Im Untermietvertrag stehen also auch nur die 2 untervermieteten Zimmer (und Küchen- und Badmitnutzung natürlich) und in einem Passus des Vertrages, wo weitere nutzbare Flächen (wie z.B. ein Freisitz oder Balkon) angegeben werden könnten, ist nichts vermerkt.