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Gestank aus Lüftungsschacht. Gestank durch rauchenden Mieter auf Balkon.

| 7. Mai 2022 08:58 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Sehr geehrte Anwälte,

Aus den Lüftungsschächten in meinem Bad und in der Küche stinkt es seit ca. September 2021 nach Fäkalien und Nikotin. Anfang nur selten, ca. 1 Tag in der Woche, und an diesem Tag dann aber 6 bis 8 Stunden lang.
Inzwischen stinkt es permanent. Ich verschließe die Schächte mit Folie und öffne nur noch den Schacht im Bad nach dem Duschen. Dann dringt sofort der Gestank wieder ein.

Zur gleichen Zeit – seit der Gestank aus den Lüftungsschächten da ist - stinkt es auch auf dem Balkon unter mir nach Nikotin und Fäulnis.
Ich erhalte nur noch sehr selten frische Luft in meine Wohnung beim Öffnen der Balkontür.
Außer dieser Balkontür gibt es keine andere Möglichkeit für mich zum Lüften.
Zwischen 16 und 17 Uhr kommt der Mieter meistens nach Hause. Von da an bis nachts gegen 12 Uhr stinkt es permanent nach Nikotin auf meinem Balkon.
Auch danach kann ich meine Balkontür nicht offen lassen, denn es stinkt nach Fäulnis und kalten Rauch. Das liegt daran, dass der Mieter sein Fenster geöffnet hat.
Ausserdem benutzt der Mieter den Blumenkasten, welcher fest montiert ist, als Aschenbecher. Wenn es regnet, stinkt es grauenvoll nach kaltem Rauch. Aber auch die ganz normale Feuchtigkeit der Nacht verursacht üblen Gestank der Zigarettenkippen im Blumenkasten. Unser Haus steht ca. 100m von einem breiten Fluss entfernt, es ist darum besonders nachts immer feucht hier.
Immer, wenn ich nachts lüften will, kommt nur dieser Fäulnis- und Aschenbecher-Gestank in meine Wohnung.

Seit Monaten kann ich nur noch ein paar Stunden tagsüber zum lüften nutzen und auch nur, wenn der Mieter tagsüber nicht da ist und auch nur, wenn der Gestank seiner Zigarette vom Morgen verschwunden ist. Und auch nur, wenn sein Fenster geschlossen ist. An Wochenenden kann ich meine Balkontür gar nicht mehr öffnen.
Denn da muss ich befürchten, dass der Mieter gerade dann zum rauchen anfängt, wenn meine Balkontür geöffnet ist, denn dann dringt der Rauch sofort in meine Wohnung und bleibt dort 2 bis 3 Tage lang.

Die Balkone dieses Hauses sind leider so konstruiert, dass jeden Geruch vom unteren Balkon sofort zum oberen Balkon durchdringt wegen sehr breite Schlitze zwischen Boden und Frontteil. Die Seitenwände sind aber komplett geschlossen, so dass ein Geruch nur sehr schwer abziehen kann, wenn er mal auf dem Balkon festhängt.

Ich habe meinem Vermieter schon mehrmals wegen dem Gestank aus den Lüftungsschächten geschrieben, aber der antwortet nur, dass die Entlüftungsanlage in Ordnung sei.
Nachdem ich ihm zuletzt geschrieben habe, dass ich einen Zusammenhang zwischen dem Gestank und dem Mieter unter mir vermute, und ihm geschildert habe, welche Probleme mir das Rauchen des Mieters auf dem Balkon verursacht, hat er meine Vermutung komplett ignoriert und nur wiederholt, dass die Entlüftungsanlage in Ordnung sei.

Was kann ich tun?
Kann oder muss mein Vermieter irgendetwas tun oder darf der meine Probleme einfach ignorieren?

Sehr geehrter Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben hier einen Anspruch auf Mietminderung.

Die genaue Höhe müsste man ggf. vor Gericht klären und hängt stark vom Geruch ab. So schlimm wie Sie es beschreiben, halte ich aber eine Mietminderung von 30% für durchaus realistisch, ggf. sogar mehr.

Infolge der Mängelanzeige (die Sie nachweisen sollten, also den Nachweis aufbewahren - oder falls bislang nur telefonisch erfolgt - auf jeden Fall eine elektronische Nachricht hinterherschicken) haben Sie die Mietminderung von Gesetzes wegen.

Da der Vermieter offenbar nicht zur Mängelbeseitigung bereit ist, sind auch Anwaltskosten erstattungsfähig, d.h. Sie würden beispielsweise zunächst mich bezahlen und ich würde dann die Kosten vom Vemieter zurückverlangen.

Sollte die Bruttomiete hier über 500 € liegen, können Sie mich gerne auch mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 7. Mai 2022 | 11:29

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