Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben hier einen Anspruch auf Mietminderung.
Die genaue Höhe müsste man ggf. vor Gericht klären und hängt stark vom Geruch ab. So schlimm wie Sie es beschreiben, halte ich aber eine Mietminderung von 30% für durchaus realistisch, ggf. sogar mehr.
Infolge der Mängelanzeige (die Sie nachweisen sollten, also den Nachweis aufbewahren - oder falls bislang nur telefonisch erfolgt - auf jeden Fall eine elektronische Nachricht hinterherschicken) haben Sie die Mietminderung von Gesetzes wegen.
Da der Vermieter offenbar nicht zur Mängelbeseitigung bereit ist, sind auch Anwaltskosten erstattungsfähig, d.h. Sie würden beispielsweise zunächst mich bezahlen und ich würde dann die Kosten vom Vemieter zurückverlangen.
Sollte die Bruttomiete hier über 500 € liegen, können Sie mich gerne auch mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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