Die derzeitige Mieterin der Hauptwohnung wurde von den damaligen Verwaltern des Objekts (Großeltern) das Recht eingeräumt, die separate Ferienwohnung eigenständig an Feriengäste zu vermieten. ... Inzwischen ist der Eigentümer volljährig und alleiniger Eigentümer der Immobilie. ⸻ Ziel: Der Eigentümer möchte dieses eingeräumte Sonderrecht der Mieterin widerrufen bzw. aufheben und die separate Wohnung künftig selbst dauerhaft (nicht mehr als Ferienwohnung) vermieten. ⸻ Rechtsfrage zur Prüfung: 1.Ist die Aufhebung des eingeräumten Sondernutzungsrechts der Mieterin rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Vereinbarung minderjährig war? ... •Die Ferienwohnung ist baulich eigenständig zugänglich/trennbar •das Mietverhältnis der Mieterin ist schriftlich geregelt ⸻ Vielen Dank im Voraus für die rechtliche Prüfung und Einschätzung.