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144 Ergebnisse für kosten vermieter nachzahlung trage

Kautionseinbehaltung, noch Nachzahlung vom Vermieter gefordert
vom 25.6.2009 30 € Historischer Preis
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Sachverhalt: Vermieter hatte angeboten, dass wir die Wohnung nicht streichen müssen, da wir für Februar noch komplett Miete gezahlt haben. ... Außerdem bringt der Vermieter weitere 150 EUR für vorrauss. ... Kann gegen den Vermieter vorgegangen werden und wenn ja, wer müsste die Anwaltskosten bezahlen und wie hoch wären diese ungefähr?
Nachzahlung.
vom 28.2.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrtes Anwalt-Team, ich habe folgende Frage: Heute haben wir Jahresabrechnung bekommen von unseren Vermiter wir mietten bei im ein Haus,und in Abrechnung ist Nachzahlung für Brandversicherung und Grundsteuer.Muß ich zahlen das?
Nachzahlung Nebenkosten
vom 17.3.2008 40 € Historischer Preis
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Der größte Teil der Nachzahlung wurde durch die Heizkosten verursacht. Jetzt will der Mieter diese Mehrkosten für die Heizung nicht tragen, weil er meint, dass die Kosten nur dadurch entstanden sind, dass die Heizung noch nicht optimal eingestellt gewesen wäre und dadurch die Wohnung entweder zu Kalt oder zu Warm war.
Unklarheit über Fristenplan / evtl. Nachzahlung Betriebskostenabrechnung 2004
vom 27.7.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Kosten der kleinen Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu übernehmen, soweit die Schäden vom Vermieter zu vertreten sind. ... Ich dachte, ich müsste nur 20% der Malerkosten tragen ? ... Könnte der Vermieter hier überhaupt noch eine Nachzahlung einfordern, bzw. kann er den Rückbehalt auch für diese zurückliegenden Abrechnungsperioden vornehmen ?
Berlin: Nachzahlung NK-Abrechnung von über 78% - arglistige Täuschung?
vom 10.10.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt hat er die NK-Abrechnung für 2009 erhalten: Nachzahlung i.H.v. 583€. In 2009 wurden insgesamt in acht Mietmonaten 744 € NK-Vorauszahlung geleistet, die Nachzahlung stellt also eine Nachforderung oder "Steigerung der NK" i.H.v. rd. 78% dar. ... Kann mein Sohn den Mietvertrag z.B. nach § 119 oder 123 BGB anfechten und damit die Nachzahlung verweigern?
Nachzahlung nicht fristgerecht
vom 11.3.2024 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Nun habe ich März 2024 eine Nebenkosten Nachzahlung von meiner damaligen Vermieterin bekommen - 380€. Ich habe nachgelesen, dass nach §556 BGB, eine Frist von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum einzuhalten ist, zur Übermittlung der Nachzahlung.
NK-Nachzahlung
vom 9.8.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nebenkostenabrechnung kam Anfang August 2007 mit einer Nachzahlung von 288 ,- € Problem: seit Frühjahr 2006 schreibe ich Briefe wg Müllvolumenreduzierung. ... Die Mieter trennten nach wie vor nciht mit, was Unkosten für mich verursacht wie man an der NK sieht, denn die Nachzahlung resultiert nur aus der Überversorgung m d Müllgefäßen. ... Frage 1: Kann mein Vermieter dafür die Kaution einbehalten ?
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
vom 21.12.2019 für 45 €
NK-Nachzahlung im Vorjahr war €200. Wir haben den Vermieter mehrfach, auch per Einschreiben, aufgefordert den größten Teil an uns zurückzugeben. ... - kann das Gericht die Klage als verfrüht abweisen und mir die Kosten auferlegen, oder bin ich im Recht und kann die Gerichtsgebühren ohne große Sorge bezahlen damit das weitergeht.
Fristlose Kündigung - Folgen
vom 17.1.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe hierüber den Vermieter in Kenntnis gesetzt und ihm versichert die ausstehenden Zahlungen baldmöglichst zu leisten. ... Heute habe ich wiederum Post vom Vermieter erhalten, dass ich die Wohnung umgehend zu räumen habe und sollte ich dieser Aufforderung nicht nachkommen, er auf meine Kosten die Schlösser austauschen und die Wohnung räumen lassen werde.
Abrechnung Strom
vom 3.2.2015 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun erhalte ich Nachzahlungs-Aufforderungen (Eingang 28.01.15) (datiert 30.12.2014!!!) ... Die Stromkosten liefen immer über den Vermieter, ich habe keinen Vertrag mit den Stadtwerken. ... Beim zweiten steht: Der Mieter hat die Kosten der Stromversorgung in den Mieträumen selbst zu tragen.
Vermieter stellt Gas, Wasser und Heizung ab
vom 17.2.2007 20 € Historischer Preis
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Ich bin seit ende 2003 selbständig und hatte mit meinem früheren vermieter einen pachtvertrag über ein Gewerblichen Objekt abgeschlossen. Der Vertrag ist ordentlich geregelt und mir wurde vom Vermieter jährlich eine Kostenabrechnung zugestellt. ... Bei meinem alten Vermieter habe ich eine prozentuellgenaue berechnung der bezüge bekommen. dies waren etwa 60% vom gesamten gebäude.
Betriebskosten von Vermieter erheblich zu niedrig prognostiziert
vom 30.1.2009 50 € Historischer Preis
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Mein Vermieter hatte in 10/2007 mit mir einen Mietvertrag über insgesamt 800 € monatlich mit einem Nebenkostenanteil von 150 € abgeschlossen. In 12/2008 bekam ich eine Nebenkostenabrechnung für die Monate 11 und 12/2007, die mich zu einer Nachzahlung von 276 € für diese beiden Monate auffordert. ... Meine Nachzahlung für 2007 habe ich entsprechend um 120 € (2x60€) reduziert.
Nebenkostenabrechnung, Verweigerung in Belegeinsicht
vom 13.9.2018 100 € Historischer Preis
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2) Der Vermieter verweigert seit Jahren die Einsicht in die Belege zur Nebenkostenabrechnung. ... Und: Kann eine Nachzahlung zurückgehalten werden? ... 5) Können zuviel berechnete Beträge in der Nebenkostenabrechnung bei einer Nachzahlung geschätzt und einbehalten werden (unter Vorbehalt)?
Kosten bei Anerkenntnisurteil
vom 9.1.2024 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir hatten Widerspruch gegen die letzte BK-Abrechnung eingelegt, woraufhin uns der Eigentümer auf die Nachzahlung von 1016 € verklagte. ... überwiesen wir den Betrag vollumfänglich unter einfachem Vorbehalt, was wir sowohl dem Vermieter als auch dem Amtsgericht mitteilten. ... Müssen wir die Kosten der Gegenseite übernehmen?
Fußbodenheizung ohne Thermostat/Heizkostennachzahlung
vom 13.6.2006 40 € Historischer Preis
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Für das letzte Jahr habe ich eine Heizkostennachzahlung von 750,00 EUR erhalten.Auch im Jahr davor musste ich 390,00 EUR ( allerdings nur für 9 Monate Mietzeit)nachzahlen.Der Vermieter teilte mit, dass es sich um eine gängige Fußbodenheizung handelt und die Funktionsweise mietrechtlich nicht zu beanstanden sei und fordert mich auf, die Nachzahlung innerhalb einer Woche zu begleichen. ... Muss der Vermieter nachträglich noch Thermostate einsetzen ? ... Muss ich die Nachzahlung vornehmen, obwohl bis jetzt noch nicht geklärt ist, ob die Heizung in dieser Form in Ordnung ist ?
Mietnebenkosten - Anrecht auf einen eigenen Stromzähler?
vom 10.11.2004 20 € Historischer Preis
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hallo und guten tag, ich habe eine frage bzgl. meiner nebenkosten, konkret geht es um meinen stromzähler. mein problem ist folgendes: ich bin vor kurzem umgezogen in eine neue wohnung. nach ein paar tagen ist mir der enorme stromverbrauch (zähler hängt direkt vor meiner eingangstür) aufgefallen. ich bewohne eine 120qm wohnung mit 2 personen, wir sind beide berufstätig und von ca. 6.30uhr morgens bis 16.30 nachmittags ausser haus. es hat sich herausgestellt, dass durchschnittlich pro tag 50-70 kw/h verbrauch auf unserem zähler waren (macht ca. 9€ strom / tag). der verbrauch bzw. der zähler musste von uns beim einzug direkt beim stromanabieter angemeldet werden, die abrechnung läuft also nicht direkt über den vermieter sondern wir müssen selber bezahlen. als wir den vermieter dann darauf angesprochen haben, hat sich herausgestellt dass er angeblich "vergessen" hatte uns zu sagen, dass es für unsere wohnung einen zwischenzähler im keller gibt und um unseren tatsächlichen verbrauch zu ermitteln, müssten wir den zählerstand unsers zählers vor der tür vom zählerstand des zwischenzählers im keller abziehen da über unseren auf uns angemeldeten zähler lt. aussage des vermieters noch das treppenhaus.-und kellerlicht laufen. das ganze kommt mir etwas suspekt vor zumal der enorme verbrauch m.e. nicht allein auf treppenhaus und kellerlicht zurückzuführen sind. ich habe dann nochmal im keller nachgeschaut am zähler und von dort gehen noch einige abzweigdosen ganz woanders hin (wohin genau, konnte ich nicht ermitteln). mir wurde seitens des vermieters zugesichert, dass wir die differenz, die wir ja jetzt an den stromanbieter erstmal aus eigener tasche bezahlen müssen da der hauptzähler auf uns angemeldet ist, von ihm nach erfolgter nebenkostenabrechnung am ende des jahres zurückbekommen würden. wie gesagt, das ganze kommt mir sehr suspekt vor und daher jetzt meine frage, ob ich ein anrecht auf einen eigenen stromzähler habe, über den auch ausschliesslich unser eigener verbracu abgerechnet wird (auch wenn dieses sicherlich mit enormen aufwand für den vermieter verbunden wäre, da die ganzen leitungen neu gelegt werden müssten denke ich). wir zahlen derzeit einen abschalg von 50€ im monat an strom und mir graut es jetzt schon davor, wenn irgendwann eine nachzahlung von sicherlich einigen hundert euro kommt, die wir erstmal vorfinanzieren müssten. und noch eine weitere frage: kann ich ggf. den vermieter verpflichten, mir nachzuweisen über ein gutachten dass über unseren zähler auch ausschliesslich unser verbrauch läuft?