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254 Ergebnisse für eigentümer teilungserklärung sondereigentum zustimmung

Vermessung Sondereigentum beschlußfähig?
vom 25.11.2007 30 € Historischer Preis
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Ca. im Jahr 2001 werden von mehreren Eigentümern abweichende Wohnflächen Ihres Sondereigentums bemerkt. ... Zu einer Änderung der Teilungserklärung kam es bisher nicht, da sich immer eine der Parteien benachteiligt fühlt und Ihre Zustimmung verweigert. ... Ob dann die Teilungserklärung geändert werden soll, machen die Eigentümer vom Vermessungsergebnis abhängig (-> eine Änderung der Teilungserklärung ist unwahrscheinlich, da sich wieder jemand banchteiligt fühlt).
Verwalter weigert sich die Teilungserklärung zu ändern
vom 20.8.2015 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es handelt sich um ein WEG mit drei Eigentümern ein Ehepaar mit je 270/1000 und einen einzelnen Eigentümer mit derzeit 440/1000 In dem folgenden Fall haben die Eigentümer (der Mann ist auch Verwalter ) Sondereigentum (Keller) an den einzelnen Eigentümer verkauft. Weigern sich nun aber trotz Aufforderung die Teilungserklärung Notariell ändern zu lassen. ... Oder besteht gar für den Verwalter keine Pflicht die Teilungserklärung zu ändern?
Teilungserklärung
vom 22.3.2007 50 € Historischer Preis
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Im Grundbuch stehen heute beide Parteien hälftig als Eigentümer. ... Kann die Teilungserklärung ggf. ohne Zustimmung des Miteigentümers Bank verändert werden, weil hierdurch der Miteigentumsanteil der Bank nicht tangiert ist? Kann die Bank ihre Zustimmung zur beabsichtigten Veränderung der Teilungserklärung überhaupt verweigern?
Sondereigentum bzw. Teilungserklärung
vom 1.6.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, ich habe voriges jahr bei eineer eigentümerversammlung den verwalter und die gemeinschaft darauf aufmerksam gemacht das ein eigentümer ohne entsprechende zustimmung seine fenster (sondereigentum) erneuert hat. diese wurden entgegen der teilungserklärung aus kunstoff- statt holzrahmen erneuert. daraufhin wollte der verwalter eine klärung herbei führen. dies ist bis heute aus geblieben. wie gehe ich dagegen vor das dies einfach ignoriert wird und ohne folgen eventuell von anderen wiederholt wird? laut teilungserklärung sind die fenster sondereigentum und bedürfen daher bei einer veränderung einer genehmigung. für ihre mühe im voraus vielen dank. mit freundlichen grüssen stephen endo
Eigentümer-Zustimmung bei bereits genehmigter Wohnraumnutzung von DG-Räumen?
vom 16.1.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Grundbuch und in der Teilungserklärung ist mein Sondereigentum als „Raum" und nicht als „Wohnung" bezeichnet. ... Ist nur dann die Zustimmung der Eigentümer erforderlich oder in jedem Fall? Laut TE genügt bei baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters bzw. die mehrheitliche Zustimmung der Eigentümer; ist diese vom WEG abweichende Vereinbarung rechtskräftig?
WEG, Sondereigentum, Teilungserklärung, konkludentes Verhalten
vom 20.6.2012 41 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Teilungserklärung steht jedoch: „In Ergänzung dieser Bestimmung wird, als zum Gegenstand des Sondereigentums gehörend, Folgendes ausdrücklich festgelegt: b) Der Wandputz und die Wandverkleidung sämtlicher zum Sondereigentum gehörenden Räume, auch soweit die putztragenden Wände nicht zum Sondereigentum gehören, jedoch NICHT der Außenwandputz und die Verkleidung im der Loggien und Balkone." ... Dieses Badezimmer wird nur von den Eigentümern der zu verkaufenden Wohnung genutzt, gehört jedoch nicht zu deren Sondereigentum. ... Daraufhin wurde von dem Notar eine Zusatzerklärung zur Teilungserklärung aufgesetzt, die besagt, dass die Glasbausteine auf der Terrasse entfernt werden dürfen, und dass das Bad im Souterrain gegen Zahlung von 4000,00 Euro in das Sondereigentum der Wohnung 1 übergeht.
wohnungseigentum-teilungserklärung-fehlender grundbucheintrag
vom 6.4.2014 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein anderer Miteigentümer hat vor wenigen Monaten ein Sondereigentum im Dachgeschoss erworben. In der gültigen Teilungserklärung aus dem Jahr 1990 heißt es zu diesem Sondereigentum u.a.: " ...Sondereigentum an dem im Dachgeschoss Nr. ... gekennzeichneten Teileigentum (Abstellräume) (...) ... Im Grundbuch heißt es immer noch: "Sondereigentum an den Abstellräumen" Seit 1997 ist das Dachgeschoss als Wohnung genutzt.
Betretungsrecht des Hausverwalters in Wohnung/Sondereigentum
vom 16.8.2011 30 € Historischer Preis
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Die Hausverwaltung wollte die Umbau/Modernisierungsarbeiten im Auftrag der Eigentümer-Verwaltungsbeiräte besichtigen um festzustellen ob meine Handwerker "alles richtig gemacht haben". ... Er beruft sich auf folgende Grundlagen: Teilungserklärung von 1973: ...Zur Kontrolle der Installationsleitungen und der Heizungsanlagen usw. auf einwandfreie Funktion und aus sonstigen Anlässen, die der ordnungsmäßigen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen, ist dem Verwalter und den von ihm zu beauftragenden Personen das Betreten von Wohnungen zu gestatten... Verwaltervertrag von 2010: ...Der Wohnungseigentümer hat das Betreten seines Sondereigentums durch den Verwalter und Handwerker im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden...
Deutung Formulierung in Teilungserklärung (GemO)
vom 29.5.2015 52 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich bitte um die juristisch korrekte Auslegung folgender Formulierung in einer Teilungserklärung: "Die Gewerbeeinheiten G1 und G2 können zu jedem bau- und gewerberechtlich zulässigen Zweck genutzt werden." Kann somit beispielsweise Gewerbeeinheit G1 nach Zustimmung des Bauamts OHNE extra Zustimmung der restlichen Eigentümer als Wohnung genutzt werden?
Änderung der Teilungserklärung durch Beschluß der Eigentümer
vom 10.7.2011 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Lt.Teilungserklärung von 1973 darf ich als Teileigentümer "den übrigen Hofraum benutzen",die jeweiligen Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 "sind jedoch berechtigt, in diesem Hofraum je ein Personenkraftfahrzeug an geeignetem Platz abzustellen".... (Angeblich berührt mich dieser Überlassungsvertrag nicht...).Diese faktische Änderung der Teilungserklärung wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.Inzwischen wurden von den Kindern 2 Wohnungen verkauft,mit dem Sondernutzungsrecht an je einem Parkplatz (lt.Kaufverträgen und ohne Eintrag ins Grundbuch inform einer Änderung der Teilungserklärung), sodaß jetzt für mich nur noch 3 statt 5 Parkplätze zur Verfügung stehen.Kann ich diese (allerdings jahrelang praktizierte)Regelung anfechten? Kann die Teilungserklärung überhaupt durch Beschluss der Eigentümer geändert werden ohne Eintrag ins Grundbuch?
Keine Miteigentumsanteile für Büro mit 71 qm im Hanggeschoss
vom 12.4.2013 55 € Historischer Preis
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Eine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer ist hierzu nicht erforderlich". ... Die Teilungserklärung blieb unverändert, die übrigen Eigentümer wurden nicht informiert. ... Im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ist jedoch vereinbart, dass das Sondereigentum oder ein Sondernutzungsrecht des Erwerbers nicht verändert werden dürfen, es sei denn, der Erwerber hätte ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.
Änderung Teilungserklärung mit qualifizierter Mehrheit
vom 17.11.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zudem hätten alle übrigen Eigentümer bereits unterschrieben. ... Eine Änderung dieser Gemeinschaftsordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 aller Miteigentümer und ist vom Verwalter zur Eintragung ins Grundbuch anzumelden. ... B. zum Zwecke der Änderung Teileigentum in Sondereigentum?
Sondernutzungsrecht - Fehler in Teilungserklärung
vom 7.7.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ein Miteigentümer hat ein Sondernutzungsrecht an einem PKW-Stellplatz, der zwar in der Teilungserklärung aufgeführt, jedoch in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Der Miteigentümer versucht nun, die Eigentümergemeinschaft nachträglich zur Erstellung dieses Stellplatzes gemäß der fehlerhaften Teilungserklärung zu zwingen und verlangt eine diesbezügliche Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, ansonsten droht er mit gerichtlichen Schritten.
Anfechtbarkeit einer Teilungserklärung.
vom 25.7.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Mehrheit der Wohnungen wird von einem Eigentümer gehalten. Der Eigentümer meint, eine Änderung für die aktuellen Mieter sei nicht zumutbar, weil die Basis so "seit Jahren" besteht, wobei die Abweichungen nicht nur 30% zu hoch sondern auch zu niedrig sind. ... Wer hat die Kosten einer (eventuellen) neuen Teilungserklärung zu tragen .