ALG Berechng. nach Krankengeld und vorheriger Teilzeitarbeit in Elternzeit (2 Jahre)
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Hallo liebe Rechtsberater, es geht bei meiner Frage darum, welches Gehalt in welchem Zeitraum als Berechnungsgrundlage für mein Arbeitslosengeld herangezogen werden wird. ... Also quasi ab Arbeitslosmeldung 12 Monate zurück: sind 2,5 Monat 0 € und davor 3 Monate Vollzeitgehalt und davor 6,5 Monate Teilzeitgehalt - das ganze addiert zur Gesamt-Verdienstsumme in 12 Monaten vor Arbeitslosmeldung und dann durch 365 geteil, dann ergibt sich ein Tagesgehalt etcpp. und man berechnet daraus das ALG und dann ergeben sich ca. 67 % davon als Arbeitslosengeld??? ... Und werden die 2 Wochen mit 0 Gehalt mit in die Berechnungd es 12 Monate Zeitraums mit einezogen und verringern so die Summe des Arbeitslosengeldes?