Zuweisung Maßnahme gem. §46 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III
vom 4.4.2012
30 €
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Wer zahlte in der Zeit vom 15.07.2011 bis zum 29.07.2012, meinen Beitrag für meine Krankenversicherung bei meiner Krankenkasse GEK ein. ... Das Arbeitsamt habe ich bereits zwei mal in schriftlicher Form daraufhin angeschrieben, nun bekam ich einen kurzen Telerückanruf darauf hin..das Arbeitsamt übernimmt für die Zeit nicht die Krankenkassenbeiträge, das müssen sie nicht und tun sie nicht, da ich kein Leistungsempfänger mehr war, ich solle es selber zahlen für diese Zeit. ... Stimmt das muss ich das alleine tun, oder mus das Arbeitsamt, den Krankenkassenbeitrag für diese Zeit übernehmen, ich bitte um eine für mich verständlich Antwort, wofür ich mich sehr bedanke, mit freundlichen Grüßen Herr Marcus<!