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115 Ergebnisse für elterngeld berechnung

Filter Sozialrecht
Krankenversicherungsbeitrag freiwillig gesetzlich versichert - Elterngeld
vom 30.1.2023 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin selbständig und habe teilweise Elterngeld erhalten im Jahr 22 und teilweise habe ich noch gearbeitet. Nun habe ich für diese Monate des Elterngelds zwar vorläufig den Mindestsatz gezahlt, aber mir wurde gesagt, dass das gesamte Einkommen für 22 heran gezogen wird, also einfach die Summe im Einkommensteuerbescheid betrachtet wird, was dann ja zu einer Nachzahlung führt.
Einbezug von Stipendium und Steuerrückzahlung in Elterngeldberechnung
vom 22.3.2009 40 € Historischer Preis
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Das Elterngeld wurde basierend auf den Gehaltsabrechnungen, die durch meinen Arbeitgeber erstellt wurden, berechnet. Dem Originalantrag hatte ich meinen Steuerbescheid beigefügt und um Einbezug in die Berechnungen gebeten. Diesem wurde nicht nachgekommen und auf Einspruch wurde mir von der Elterngeldstelle mitgeteilt, die Steuerrückzahlung "findet leider keine Berücksichtigung, da der Berechnung des Elterngeldes die Gehaltsmitteilungen des Bemessungszeitraumes zugrunde zu legen sind (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/2.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes">§2 Abs. 7 BEEG</a>).
Elterngeld: Sozialversicherungsabzüge im Bemessungszeitraum
vom 1.10.2018 81 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwältin, Sehr geehrter Anwalt, streitig ist zwischen der Elterngeldstelle und mir, ob für die Berechnung des Elterngeldes ein Abzug für Sozialabgaben gemäss §2f BEEG vorgenommen werden muss oder nicht. ich habe folgende Erwerbsbiographie vor der Geburt meiner Tochter (im Okt. 2017): Okt. 16 - Jan. 17: Beamtin (4 Monate, SV-Abzugsmerkmal 0) Feb. 17 - Jul. 17: Angestellte (6 Monate, SV-Abzugsmerkmal 1) Jul. 17 - Sept. 17: kurzfr. ... Ich habe gegenüber der Elterngeldstelle die Auffassung vertreten, dass das Sozialversicherungsmerkmal, welches gem. §2c Abs. 3 Satz 2 in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraumes (hier: 7 Monate) gegolten hat, das SV-Merkmal 0 ist und somit keine Abzüge für die Elterngeld-Berechnung anzuwenden sind.
Elterngeld und Einnahmen aus PV-Anlage
vom 7.11.2016 78 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, ich habe neben Einkünften aus einer nicht-selbständigen Tätigkeit auch noch gewerbliche Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Dies war im Elterngeldantrag auch entsprechend angegeben. Im Nachgang zu 2 Monaten mit Elterngeldbezug (Juli 2015 und Juli 2016) hat mich die Elterngeldstelle jetzt aufgefordert, meine Einkünfte aus diesem Gewerbebetrieb anzugeben; es soll „taggenau für die Zeit des Elterngeldbezugs" sein – allerdings verkennt dies die Besonderheit des Betriebs von PV-Anlagen dass viele Kosten nur einmal jährlich oder quartalsweise anfallen: Dachpacht, Versicherung, Wartung, , Steuerberater, Finanzierungszinsen.
Eltnergeldbezug, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Geburt
vom 11.2.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die L-Bank hat nun einen Großteil des Elterngeldes zurückgefordert, mit der Begründung, das ich in den gesamten 12 Monaten des Bezugs positive Einnahmen hatte (sprich Gesamteinnahmen geteilt durch 12 Monate) Ich bin aber davon ausgegangen, dass ich nur die Monate zurück bezahlen muß, in denen ich auch tatsächlich Einnahmen hatte.
Greift der Ausschluss-Tatbestand des § 1 Absatz 8 Bundeselterngeldgesetz (BEEG)
vom 16.10.2020 für 70 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sonderzahlungen bleiben bei der Berechnung von Elterngeld laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. ... Üblicherweise sind damit die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes Grundlage der Berechnung. ... Immerhin beziehe ich seit Februar 2020 keinerlei Elterngeld oder Gehalt mehr und liege mit meinem eigenen Einkommen ohnehin jenseits des Ausnahmetatbestandes.
ALG I nach Elternzeit - fiktive Berechnung?
vom 23.5.2011 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jahr Bezug von Elterngeld, danach ALG II 2. ... Die Berechnung beruht auf einer fiktiven Einstufung, laut der ich mit Qualifikationsstufe 3 (Ausbildungsberuf) eingestuft wurde. ... Unberücksichtigt blieben mein im Gespräch mit der Sachbearbeiterin geäußertes (und für plausibel befundenes) Vorhaben, mich jetzt meiner Qualifikation entsprechend selbstständig zu machen, sowie eine Fortbildung, die ich zu diesem Zweck während der Elternzeit absolvierte. b)Meinem Gehalt vor der Elternzeit (und 3 Monate danach) entsprechend müsste ich meiner Berechnung nach ein Leistungsentgelt von ca. 1300 € monatlich erhalten.
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
vom 8.9.2020 für 60 €
Meine Tochter ist im Januar 2016 geboren, ich war in 2016 und 2017 bereits in Elternzeit (mit Bezug von Elterngeld) arbeite aber seit dem 1.9.2017 wieder (bei einem neuen Arbeitgeber, hier habe ich bisher also keine Elternzeit beantragt).
Elterngeld - Bescheid nicht angemessen aufgrund ruhendem Gewerbe
vom 25.1.2019 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
Kindes im Januar 2018 habe ich wie gewohnt Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragt. ... Diesen "bereinigten" Bescheid 2017 schickte ich wie gewünscht an die Elterngeldstelle, mit der Bitte, mein Elterngeld nun neu zu berechnen. ... Steuerbescheid Gewerbetreibende war, dann müssen sie mich weiterhin als Selbständige betrachten - ohne Rechtsbehelf und mit der gleichen Berechnung meines Elterngeldes, man kann jedoch nirgends lesen, ob es noch vorläufig ist oder nicht.
Werden Einkünfte aus Gewerbe & freiberuflicher Arbeit während Elternzeit verrechnet?
vom 14.10.2014 30 € Historischer Preis
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Dennoch wird auch nach Abzug der Fremdleistungen noch ein Gewinn bei der Freiberuflichen Tätigkeit bleiben, der das Elterngeld reduzieren würde. ... Beispiel: => über die freiberufliche Tätigkeit a) wird ein Gewinn von 1500 Euro im ersten Monat der Elternzeit erzielt. => über die gewerbliche Tätigkeit b) wird ein Verlust von 1400 Euro im ersten Monat der Elternzeit erzielt. ==> Wird das Elterngeld nun (nur) um 100 Euro reduziert (1500-1400) oder wird das Elterngeld um 1500 Euro reduziert (da nur der Gewinn aus Freiberuflicher Tätigkeit, nicht aber der Verlust aus dem Gewerbe berücksichtigt wird)? Die Frage läuft darauf hinaus, ob bei der Berechnung der Einkünfte während der Elternzeit (Zuflussprinzip) alle aus selbstständiger Tätigkeit vorkommenen Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet werden (bzw. alle Gewinne & Verluste) und schlussendlich nur das vom Elterngeld abgezogen wird, was "übrig" bleibt.
Elterngeld Mischeinkünfte; werden Bemessungszeiträume auch vermischt?
vom 14.9.2016 62 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, Im Dezember 2016 erwarte ich mein erstes Kind. Im Jahr 2015 war ich Vollzeitangestellte (1.300,- Euro netto) und habe geringe Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit bezogen (Gewinn 2015 knapp 1000,- Euro). Seit Dezember 2015, also genau ein Jahr vor Niederkunft des Kindes, bin ich in Teilzeit angestellt (knapp 1.000,- Euro netto) und konnte meine Einnahmen aus selbständiger Arbeit deutlich erhöhen (Gewinn 2016 etwa 8000,- Euro).
Schonvermögen wenn Eltern Hartz IV beziehen
vom 21.10.2010 35 € Historischer Preis
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Im ersten Elternjahr erhielt ich Elterngeld, jetzt habe ich kein Einkommen. ... Unser Sohn hat ein eigenes Konto mit angespartem Geld vom Opa für seine Ausbildung, fließt dies in die Berechnung unseres Schonvermögens mit ein oder ist sein Geld außen vor?
Bemessungsgrundlage ALG nach Vollzeit-Elternzeit-Teilzeit
vom 2.12.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, Erstmal die Eckdaten: Männlich (kein Mutterschutzgesetz) 1 Ausbildung von 01.09.1999-31.05.2002 2 Angestelltenverhältnis Vollzeit 01.06.2002-31.01.2004 (Gehalt: Brutto 2.150,00 / Netto 1.300,00 Steuerklasse I) 3 Arbeitslos: 01.02.2004-31.10.2004 4 Angestelltenverhältnis Vollzeit 01.11.2004-31.12.2006 (Gehalt: Brutto 2530,00 / Netto 1.790,00 Steuerklasse III) 5 Erziehungszeit (mit Elterngeld) 10.01.2007-31.12.2007 6 Teilzeitbeschäftigung 20Stunden 01.01.2008-31.08.2008 (Gehalt: Brutto 1.380,00 / Netto 720,00 Steuerklasse V) (Teilzeit wegen Kinderbetreuung) 7 Arbeitsuchend Vollzeit 01.09.2008-30.09.2008 8 Gewährung eines Gründungszuschusses ALG+300 EUR 01.10.2008-30.06.2009 9 Lohnsteuerklasse III ab 01.11.2008 Meine Anliegen: Nach längerem Tauziehen (Verdiensnachweise etc.) habe ich einen Änderungsbescheid bekommen. gem. §117 SGB III Leistungsbetrag 22,18 EUR x 30 = 665,40 EUR. Nach einem Gespräch mit "hotline" wurde mir bestätigt dass bei der Berechnung 4 Monate aus der Vollzeit (01.10.2006-31.12.2006) beachtet worden sind.