Nun hat man meine Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt, mir diese 150€ auf meinem neuen Bescheid gültig ab dem 01.01.2011 schon auf meinem Regelsatz angerechnet. An sich richtig oder auch nicht, wie ich hörte machen Bundesweit die Sachbearbeiter das Gleiche mit allen anderen Empfängern die den Mindestsatz Elterngeld beziehen, aber, nun zu meiner Frage: Ist es denn rechtens, das Geld anzurechnen über den Bewilligungszeitraum des Elterngeldes hinaus? ... Und wie wäre es korrekt vom Arbeitsamt zu handhaben, wenn ich in meinem Fall die Verlängerungsoption bei der Elterngeldstelle wiederrufe und eine Rückzahlung für die vergangenen Monate erhalte an denen ich nur 150€ überwiesen bekommen habe?