Arbeitslosengeld Eins
vom 12.5.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ich reichte auch diesen Vergleich an das Arbeitsamt und musste das erhaltene ALG1 komplett zurückzahlen. ... Nach einem Widerspruch bei Arbeitsamt, wurde mir mitgeteilt, dass die letzten 8 Monaten nicht zum Bemessungsentgelt herangezogen wurden, da meine tatsächliche Arbeitslosigkeit in August begann, auch wenn ich nach der Kündigung bis zum Ausbildungsende weiterbeschäftigt wurde. Obwohl ich über 36 Monaten ,so gesehen, eine sozialversichertpflichtige Arbeit nachgekommen bin und kein Geld vom Amt in der Zeit erhalten habe (ich habe ja das komplette ALG1 von August bis Ende Oktober im November 2020 nach dem Gerichtsvergleich zurückbezahlt) werden die wertvollen letzten Monaten nicht für die aktuelle ALG1-Berechnung herangezogen.