Arbeitslosengeld I bei Nahtlosigkeit und lfd. Erwerbsminderungsrente
vom 24.7.2020
für 51 €
Anfang August 2020 werde ich aus dem Krankengeld ausgesteuert und habe daher vor 14 Tagen einen Antrag auf (anteiliges) Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 145 SGB III: Minderung der Leistungsfähigkeit">§ 145 SGB III</a> gestellt. ... Im Antrag auf ALG I habe ich zugesichert, dass ich mich im Rahmen meines (jedoch korrekten) Restleistungsvermögens fiktiv zur Verfügung stelle. ... Nun meine Frage: Wie soll oder muss ich mich gegenüber der Arbeitsagentur verhalten, um meinen Anspruch auf ALG I durchzusetzen bzw. nicht zu verlieren?