Hallo, gegenwärtige Situation: - Aktuell Arbeitslos und Anspruch auf ALG 1 - Eingliederungsmaßnahme erhalten, Beginn zum 14.01.2019 - Erste AU wurde am 14.01.2019 festgestellt und bis zum 08.02.2019 (Freitag) datiert - Arzttermin für weitere Untersuchungen am 12.02.2019 (Dienstag) Krankheitsbild: - depressive Episode, Wahrnemungsstörung, weitere psychotische Symptome Durch das Krankheitsbild erleide ich zusätzlich eine extreme sozialen Phobie, wodurch ich an der Teilnahme am sozialen Leben derart Eingeschränkt, dass ich selbst für das Greifen zum Telefonhörer bereits eine immense Überwindung aufbringen muss, welche meistens darin endet, dass ich keine Anrufe tätige und nicht abhebe. ... Nun habe ich mich bei der Krankenkasse nach Krankengeldanspruch erkundigt und mir wurde mitgeteilt, dass ich mir für eine Lückenlosigkeit, spätestens am 11.02.2019 (Montag), eine AU bescheinigen hätte lassen müssen und ich daher keinen Anspruch auf Krankengeld habe. ... Frage: Besteht die Chance diese Lücke, insbesondere in Verbindung mit dem Krankheitsbild, zu erklären und dadurch den Anspruch auf Krankengeld zu erhalten oder die Sperre des ALG zu verhindern?