Urlaubsentgelt und ARG1
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff / Aachen
Seit 27.06.2015 bis zum 14.12.2016. war ich arbeitsunfähig krankgeschrieben und bis dahin Krankengeld erhalten. Zum 15.12.2016 habe ich gesundheitsbedingt kündigen müssen, einen Antrag auf ARG1 habe ich bereits gestellt. Nun teilte mir mein AG mit , dass ich noch meine Urlaubstage aus dem Jahre 2015 und 2016 noch ausbezahlt bekomme. würde demnach mein Resturlaub im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis genommen worden, so hätte er bis zu 01.02.2017 gedauert.