Guten Tag, seid Januar (bis Dezember) beziehe ich 410 € ALG 1, habe 3 Kinder (3,5,6 Jahre) und stehe dem Arbeitsmarkt in Teilzeit (20 h/Woche) zur Verfügung. ... Für uns ist der finanzielle Schaden allerdings immenz, da ich ja bei einer Maßnahme im Gegensatz zu einer Arbeit kein Gehalt bekomme und mein Arbeitslosengeld weit unter dem Gehalt meines Mannes liegt. ... Falls ein Einspruch nicht möglich ist, Könnte ich mich vom ALG 1 für die Schulferien abmelden (da der finanzielle Schaden größer als ihr Nutzen) bzw. würde mir dann eine Sperrzeit drohen, weil es so aussieht als würde ich mich um die Maßnahme drücken wollen bzw. wie müsste ich das rechtlich dann formulieren damit ich eine solche Sperrfrist nicht erhalte?