Bafög - Widerspruch gegen Rückforderung
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Nun soll dieser Bescheid also maßgeblich für den Bewilligungszeitraum 07/2004-06/2005 sein und wie gesagt, soll ich diese Nachzahlung leisten. ------------ Daraufhin habe ich letzte Woche das Bafög-Amt angeschrieben und Widerspruch erhoben. In dem Widerspruch verweise ich auf den mittlerweile verfügbaren Steuerbescheid für das Jahr 2004 meiner Mutter, in dem nur ~ 19.000€ Einkommen festegestellt wird, ich also gar keine Rückzahlung nach diesem Bescheid zu leisten hätte. ... Ich finde es erstaunlich, dass das Bafög-Amt nachträglich einen im Jahre 2007 erstellten Bescheid für des Zeitraum 2002 nutzen darf, aber ich nicht den tatsächlichen Zeitraum, also 2004, als Widerspruch einreichen darf.