295 abs. 1 nr. 2 inso
A befindet sich in der Wohlverhaltensperiode. ... Der Treuhänder von A pocht nun auf die Hälfte der Schenkung, da er meint, die Schenkung sei mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erfolgt. A hat dem Treuhänder mitgeteilt, dass A nicht pflichtteilsberechtigt ist.